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   VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296   

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VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296 (https://dejure.org/2016,35518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296 (https://dejure.org/2016,35518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2016 - 10 ZB 16.1296 (https://dejure.org/2016,35518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 10 ZB 14.1769

    Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
    Das Problem, bei einer Rückkehr in das Heimatland nach längerer Abwesenheit wirtschaftlich wieder Fuß fassen zu müssen, trifft die Klägerin in gleicher Weise wie jeden anderen Rückkehrer (BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 12.2448

    Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; ernstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
    Ist das Urteil wie hier auf mehrere selbstständig tragende Begründungsteile gestützt, so muss vom Rechtsmittelführer für jeden dieser Begründungsteile ein Berufungszulassungsgrund dargelegt werden und auch vorliegen (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124a Rn. 7, § 124 Rn. 5; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9 m.w.N).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätten (vgl. BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102

    Für eine Übertragung der prozessualen Privilegierung des Vertreters des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
    Eine Ergänzung der Zulassungsgründe liegt aber dann nicht vor, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 3 und 4 VwGO vorgebracht wird oder innerhalb eines Zulassungsgrundes neue selbstständige Gründe angeführt werden (BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
    Will der stammberechtigte Ehegatte die Ehe nicht mehr fortsetzen, so liegt darin jedenfalls ein Indiz, dass dem Ausländer, hier der Klägerin zu 1, das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar ist (vgl. BayVGH, B. v. 23.7.2015 - 10 ZB 15.1026 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - 11 S 10.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
    Dazu hat der Ausländer Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die belegen, warum eine rechtzeitige Antragstellung nicht möglich war oder die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit beruhte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 8.4.2016 - OVG 11 S 10.16 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Die Notwendigkeit, eine neue Lebensgrundlage aufbauen zu müssen, besteht regelmäßig unabhängig davon, ob die Rückkehrverpflichtung auf der gescheiterten Ehe beruht (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.10.2020 - 10 ZB 20.358 -, juris Rn. 7, und vom 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296 -, juris Rn. 9; OVG Nds., Beschluss vom 04.09.2019 - 13 ME 282/19 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 12.01.2018 - 3 B 325/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Eine unbillige Härte in diesem Sinn wird angenommen, wenn der Ausländer die Frist zur Antragstellung nur geringfügig überschritten hat, die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ZB 16.1296 -, Rn. 8, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2016 - OVG 11 S 10.16 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17

    Anordnung nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004); Aufenthaltsrecht

    Entsprechend ist zu verlangen, dass der Betroffene unverschuldet oder lediglich aufgrund leichter Fahrlässigkeit an der rechtzeitigen Beantragung der Erteilung oder Verlängerung gehindert war und die Fristüberschreitung nur geringfügig ausgefallen ist (BayVGH, Beschl. v. 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 08.04.2016 - OVG 11 S 10.16 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2016 - 11 N 15.16

    Sammlungsuntersagung bezüglich Sperrmüll wegen überwiegender öffentlicher

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere jeweils selbstständig tragende Gründe gestützt, müssen die Darlegungsanforderungen hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 11 N 1.12 -, bei Juris, Rn. 8; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - 11 N 57.11 -, bei Juris, Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 2 N 27.09 -, bei Juris, Rn. 2; VGH Bayern, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ZB 16.1296 -, bei Juris, Rn. 3).

    Danach ist weiterer Vortrag nicht nur dann prozessual unerheblich, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO nach Ablauf in der Begründungsfrist vorgebracht wird, sondern auch dann, wenn innerhalb eines Zulassungsgrundes neue selbstständige Gründe angeführt werden (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom einen 20. September 2016 - 10 ZB 16.1296 -, bei Juris, Rn. 11).

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993

    Zur Verkürzung der Geltungsdauer der zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Denn die Gefahr, dass der Kläger, um die Mindestehebestandszeit für ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erreichen, zur Fortsetzung einer für ihn (wegen physischer oder psychischer Gewalt) unzumutbaren Ehe gezwungen wird, besteht in der Regel dann nicht mehr, wenn der stammberechtigte Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft von sich aus beendet (BayVGH, B.v. 21.9.2016 -10 ZB 16.1296 - juris Rn. 10 m.w.N., zum Meinungsstand: BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850

    Ergänzung der Zulassungsgründe nach Ablauf der Begründungsfrist

    Eine Ergänzung der Zulassungsgründe liegt aber dann nicht vor, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund nach Ablauf der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgebracht wird oder innerhalb eines Zulassungsgrundes neue selbständige Gründe angeführt werden (BayVGH, B. v. 21.9.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.922

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck

    Besondere ehebezogene Benachteiligungen sind darin nicht zu sehen (BayVGH, B. v. 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 31.08.2023 - B 6 S 23.530

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der,

    Die vorliegend in Rede stehende achtmonatige Fristüberschreitung bis zur Antragstellung nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis ist nicht kurzfristig (so schon für eine dreimonatige Überschreitung BayVGH, B.v. 21.9.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 CS 19.757

    Erfolglose Beschwerde - Keine unbillige Härte bei geringfügiger Überschreitung

    Eine unbillige Härte in diesem Sinn wird angenommen, wenn der Ausländer die Frist zur Antragstellung nur geringfügig überschritten hat, die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (vgl. z.B. Kluth in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 1.11.2018, § 81 Rn. 42.2, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/8682 S. 22; BayVGH, B.v. 21.9.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2016 - OVG 11 S 10.16 - juris Rn. 5).
  • VG Cottbus, 07.08.2018 - 3 L 403/18
    Dazu hat der Ausländer Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die belegen, warum ihm eine rechtzeitige Antragstellung nicht möglich war oder die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit beruhte (vgl. BT-Drs. 17/8682, S. 22, 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2016 - OVG 11 S 10.16 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ZB 16.1296 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 10; Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2018, AufenthG § 81 Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2017 - 11 N 90.16

    Bestimmtheit einer Baumschutzverordnung, hier der Potsdamer Baumschutzverordnung

  • VG München, 14.04.2022 - M 2 S 21.3973

    Ablehnung einer verspätet beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels -

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 19 CS 20.1075

    Ausreisepflicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 11 N 138.16

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

  • VG München, 04.06.2019 - M 10 S 18.5630

    Keine Fiktionswirkung wegen verspätet gestellten Antrags auf Verlängerung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 11 N 135.14

    Anordnung der Beseitigung eines in einem Biotop angelegten Weges

  • OVG Sachsen, 07.11.2016 - 3 B 230/16

    Antrag, formlos, Terminvereinbarung, Fiktionswirkung, Fortgeltung

  • VG Schleswig, 11.01.2017 - 1 B 78/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Versagung eines Aufenthaltstitels

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